...

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gita GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

Die Firma Gita GmbH, Herrsching (nachfolgend Gita) erbringt alle Lieferungen und Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für künftige Geschäftsbeziehungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von Gita ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch Gita bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen der Kunden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer als Kunden. Verbraucher sind natürlich Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Vertragsschluss

Die Angebote von Gita sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung bzw. Anmeldung des Kunden zustande. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Annahmeerklärung durch Gita oder Lieferung der Waren.

Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, wird Gita den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahmeerklärung dar, sie kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Die vorgenannte Verpflichtung gilt auch bei der elektronischen Anmeldung zu einem Seminar. Der Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Verbraucher auf Verlangen in Textform zur Verfügung gestellt.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der Gita durch deren Zulieferer. Bei Mängeln in der Zulieferung wird Gita von ihrer Pflicht zur rechtzeitigen und vollständigen Lieferung frei, wenn sie die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erhaltene Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen

Die angebotenen Preise sind bindend. In den angegebenen Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Teilnahmegebühren für die Veranstaltungen von gewerblichen Kunden verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Preise sind mit der Bestellung oder Anmeldung des Kunden fällig. Der Kunde hat die Preise nach Erhalt der Ware oder der Rechnung per Nachnahme oder bar oder mittels Überweisung zu zahlen. Bei Zahlung mittels Überweisung muss der Zahlbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt oder Erhalt der Ware bei Gita eingehen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Gita ist berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Gita behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Gegen Forderungen der Gita kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung der Ansprüche des Kunden gegen Gita ist ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung/Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebenen Lieferadresse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht der Liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt wurde.

Ist der Kunde Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Sache mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich Gita das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich Gita das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug kann Gita -unbeschadet sonstiger Rechte- vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung herausverlangen. Der Kunde verpflichtet sich, einen Zugriff Dritter, etwa im Falle der Pfändung sowie die Beschädigung oder Vernichtung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, unverzüglich Gita mitzuteilen.

§ 6 Teilnahmebedingungen für Seminare

Der genaue Veranstaltungsort der Seminare wird den Kunden mit Anschrift und Anfahrtsbeschreibung spätestens zwei Wochen vor dem Seminartermin zugesandt. Gita behält sich vor, Seminarinhalte zu überarbeiten sowie Termine und Kursorte zu ändern.

Gita behält sich vor, das Seminar bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch kurzfristig abzusagen. Als sachlicher Grund gelten insbesondere eine zu geringe Teilnehmerzahl, der Ausfall eines Dozenten oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse. Die Teilnehmer werden unverzüglich informiert. Sollte ein neuer Termin nicht zustande kommen, werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhaltens von Gita oder deren Erfüllungsgehilfen.

Stornierungen der Anmeldung durch den Kunden sind schriftlich an Gita zu richten. Dem Schriftformerfordernis genügt ein Fax oder eine Email. Die Benennung von Ersatzpersonen ist jederzeit möglich. Bei Stornierung der Anmeldung ab 14 Tage vor Seminarbeginn oder Nichtteilnahme am Seminar, ohne Benennung einer Ersatzperson, wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Bei Stornierung bis zu 14 Tagen vor Seminarbeginn berechnet Gita eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 40,00.

§ 7 Gewährleistung

Gita leistet dafür Gewähr, dass die Dienstleistungen und Waren den vertraglichen Vorgaben entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind.

Ist der Kunde Unternehmer behält sich Gita zunächst vor, nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten. Ist der Kunde Verbraucher, liegt das Wahlrecht der Art der Nacherfüllung beim Kunden. Gita ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand erfüllt werden kann. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen (Rücktritt). Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn diesem dies zuzumuten ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Gita den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Offensichtliche Mängel hat der Unternehmer innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware gegenüber Gita schriftlich anzuzeigen. Verbraucher müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Feststellung des vertragswidrigen Zustandes schriftlich anzeigen. Dem Schriftformerfordernis genügt in beiden Fällen ein Fax oder eine Email. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Mängelrüge bei Gita. Bei Nichteinhaltung der Frist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen für offensichtliche Mängel ausgeschlossen.

Hält der Kunde einen Liefergegenstand für mangelhaft, so hat er diesen Gita in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zuzuleiten. An der Software auftretende Mängel hat der Kunde stets aussagekräftig zu dokumentieren. Insbesondere sind angezeigte Fehlermeldungen zu protokollieren und Gita schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat Gita bei der Mängelbeseitigung zu unterstützen.

§ 8 Haftung

Gita haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragsverletzungen ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung von Gita auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet Gita gegenüber Unternehmern nicht. Die Haftung bei Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle von Arglist bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für eine Haftung von Gita auf Grund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters von Gita. Für die auf der Website, in Prospekten, Preislisten, Rundschreiben oder sonstigen Druckerzeugnissen gemachten Angaben wird keine Haftung übernommen, es sei denn Gita ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar.

Gita distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten sämtlicher Seiten, auf die direkte oder indirekte Verweise (sog. "Links") aus dem Angebot von Gita bestehen. Gita übernimmt für diese Inhalte und Seiten keinerlei Haftung. Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich.

 

§ 9 Datenschutz

Gita erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

§ 10 Schlussabstimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Herrsching. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gita bleibt berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.

Sollten einzelnen Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.